Was ist friedrich carl von savigny?

Friedrich Carl von Savigny war ein deutscher Rechtsgelehrter und einer der prominentesten Vertreter der historischen Rechtsschule. Er wurde am 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main geboren und starb am 25. Oktober 1861 in Berlin.

Savigny studierte Rechtswissenschaften in Marburg und wurde dort 1800 zum Doktor der Rechte promoviert. Er hielt anschließend Vorlesungen an der Universität Landshut und der Universität Berlin, wo er 1810 zum Professor für Römisches Recht berufen wurde. Von 1815 bis 1842 war er Professor in Berlin und prägte maßgeblich die Entwicklung der Rechtswissenschaft in Deutschland.

Savigny ist vor allem bekannt für seine Arbeiten zur Rechtsgeschichte. In seinem Hauptwerk "Das Recht des Besitzes" (das erste Buch erschien 1803) entwickelte er die Idee des "Volksgeistes", nach der das Recht aus dem jeweiligen historischen und kulturellen Kontext eines Volkes heraus entsteht. Damit legte er den Grundstein für die historische Methode in der Rechtswissenschaft.

Savignys Ansatz unterschied sich deutlich von der zu seiner Zeit vorherrschenden naturrechtlichen Theorie, die die Existenz eines allgemeingültigen Rechts postulierte. Seine Betonung des historischen, organischen Rechts führte zu einer Rechtsentwicklung, die den jeweiligen historischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten gerecht wurde.

Neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit war Savigny auch politisch aktiv. Er war Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung und gehörte zu den Unterzeichnern der Paulskirchenverfassung von 1849.

Savignys Einfluss auf die Rechtswissenschaft und die Rechtsentwicklung in Deutschland war enorm. Seine Ideen haben bis heute große Bedeutung und finden sich in zahlreichen rechtswissenschaftlichen Werken wieder. Er wird als einer der bedeutendsten deutschen Rechtstheoretiker des 19. Jahrhunderts angesehen.